§ 1 Vertragsgrundlagen, Geltung
(1)Diese Bedingungen sind Grundlage aller Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen von Rauchmelder Axel Heyne (nachfolgend rauchmelder-ah bzw. Auftragnehmer genannt).
(2)Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ergeben sich aus diesen Bedingungen. Weitere schriftliche oder mündliche Abreden bestehen daneben nicht. Die AGB des Auftraggebers werden nicht Bestandteil, auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die Bedingungen finden auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.
(3)rauchmelder-ah behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Die Auftraggeber werden davon durch E-Mail oder durch Bekanntmachung auf unserer Homepage in Kenntnis gesetzt. Die geänderten Bedingungen gelten als vom Vertragspartner angenommen, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Nachricht über die Änderungen diesen widerspricht. Im Falle des Widerspruchs hat rauchmelder-ah ein einseitiges Kündigungsrecht.
§ 2 Angebote und Preise
(1)Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend, soweit sich aus dem Angebot keine bestimmte Angebotsfrist ergibt. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot/Kostenanschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag erst mit der Bestätigung von rauchmelder-ah zustande.
(2)Werden Änderungen oder zusätzliche Leistungen über vereinbarte Leistungen hinaus beauftragt, sind die Grundlagen des geschlossenen Vertrages maßgeblich. Bei Kostensteigerungen durch Lohnerhöhungen (Tarifverträgen u.ä.) oder Materialpreissteigerungen behält sich rauchmelder-ah eine Preisanpassung vor. Bei Nachtragsangeboten wird auf eine solche Preisentwicklung hingewiesen.
(3)Ändern sich durch die Auftragsausführung Materialmengen oder Arbeitsleistungen, wird der Mehr- oder Minderverbrauch mit dem Auftraggeber abgerechnet.
(4)Angebote, Entwürfe und Zeichnungen und sonstige von rauchmelder-ah erstellte Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. rauchmelder-ah behält sich das Urheberrecht vor.
(5)Reparaturleistungen werden durch eine Aufwandsvergütung berechnet (Stundenlohn, Materialkosten). Reisezeiten sind Leistungszeiten und werden nach Stundenlohnsätzen berechnet. Reisekosten werden nach Anfall berechnet.
§ 3 Behördliche und sonstige Genehmigungen
Die Einholung etwaiger erforderlich werdender, behördlicher oder sonstiger Genehmigungen ist Sache des Auftraggebers, soweit rauchmelder-ah keinen darauf gerichteten Auftrag erhalten hat.
§ 4 Sachmängel
(1)Bei Werkleistungen richten sich die Mängelansprüche nach §§ 633 ff. BGB, soweit nicht laut § 651 BGB Kaufrecht gilt.
(2)Beim Kaufvertrag gelten die Bestimmungen des § 437 ff. BGB, wobei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches nach §§ 440, 280, 281, 283, 311a und § 284 BGB ausgeschlossen wird, soweit ein Mangel oder Schaden nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Auftragnehmers beruht.
(3)Beim Kauf von gebrauchten Sachen ist bei Rechtsgeschäften zwischen Kaufleuten jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen, soweit der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Bei einem Kaufvertrag mit einem Verbraucher über gebrauchte Sachen gilt eine Mängelanspruchsfrist von einem Jahr ab Ablieferung.
(4)Offensichtliche Mängel müssen nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung im kaufmännischen Geschäftsverkehr unverzüglich (§ 377 HGB), bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern innerhalb von zwei Wochen schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
§ 5 Vergütung, Abschlagszahlungen
(1)Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert/ abgenommen, ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2)Abschlagszahlungen sind auf Antrag (Abschlagsrechnung) in Höhe des Wertes nachgewiesener vertragsgemäßer Leistungen inklusive der ausgewiesenen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss.
§ 6 Kündigung des Auftraggebers, pauschalierter Schadensersatz
Kündigt der Auftraggeber vor Ausführung den Werkvertrag, kann rauchmelder-ah 10 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Der Auftraggeber hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren, als den pauschalierten Schadensersatz durch den Auftraggeber ist möglich.
§ 7 Technische Hinweise
(1)Nebenarbeiten, die Voraussetzungen der vereinbarten Leistungen sind oder sie ergänzen und vervollständigen und nicht unmittelbar zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang gehören, sind bauseits bereit zu stellen.
(2)Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Bauteilen und Leistungen, die Wartung erfordern, Wartungsarbeiten von ihm durchzuführen sind.
(3)Wartungsarbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder ein Wartungsvertrag geschlossen wurde. Unterlassene Wartungsarbeiten beeinträchtigen die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile, ohne dass hierdurch Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
§ 8 Zahlungsweise
Schecks und Wechsel (nur nach besonderer Vereinbarung und ohne Kosten für rauchmelder-ah) werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt angenommen.
§ 9 Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftragnehmers nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1)rauchmelder-ah behält sich das Eigentum an Waren bzw. dem Leistungsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist rauchmelder-ah berechtigt, die Ware bzw. den Leistungsgegenstand zurückzunehmen; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme der Ware bzw. des Leistungsgegenstandes liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, rauchmelder-ah hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware bzw. des Leistungsgegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber rauchmelder-ah unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall des Auftragnehmers.
(2)Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware bzw. den Leistungsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Auftragnehmer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Auftraggeber nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von rauchmelder-ah, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtent wir uns, Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann kann rauchmelder-ah verlangen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(3)Die Verarbeitung/Umbildung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber wird stets für den Auftragnehmer vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen, erwirbt rauchmelder-ah das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für Vorbehaltsware.
(4)Der Auftraggeber tritt dem Auftragnehmer auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der Ware bzw. des Leistungsgegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(5)rauchmelder-ah verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
§ 11 Erklärungen
Alle Erklärungen und Benachrichtigungen erfolgen per E-Mail oder in Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich, E-Mails mindestens einmal pro Arbeitstag abzurufen.
§ 12 Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ausländischen Vertragspartnern oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Auftragnehmers.
§ 13 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ergänzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
