§ 1 Vertragsgrundlagen, Geltung
(1)Diese Bedingungen sind Grundlage aller Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen von Rauchmelder Axel Heyne (nachfolgend rauchmelder-ah bzw. Auftragnehmer genannt).
(2)Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ergeben sich aus diesen Bedingungen. Weitere schriftliche oder mündliche Abreden bestehen daneben nicht. Die AGB des Auftraggebers werden nicht Bestandteil, auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die Bedingungen finden auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.
(3)rauchmelder-ah behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Die Auftraggeber werden davon durch E-Mail oder durch Bekanntmachung auf unserer Homepage in Kenntnis gesetzt. Die geänderten Bedingungen gelten als vom Vertragspartner angenommen, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Nachricht über die Änderungen diesen widerspricht. Im Falle des Widerspruchs hat rauchmelder-ah ein einseitiges Kündigungsrecht.

§ 2 Angebote und Preise
(1)Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend, soweit sich aus dem Angebot keine bestimmte Angebotsfrist ergibt. Weicht der Auftrag des Auftrag­ge­bers vom Angebot/Kostenanschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Ver­trag erst mit der Bestätigung von rauchmelder-ah zustande.
(2)Werden Änderungen oder zusätzliche Leistungen über vereinbarte Leistungen hinaus beauftragt, sind die Grundlagen des geschlossenen Vertrages maßgeb­lich. Bei Kostensteigerungen durch Lohnerhöhungen (Tarifverträgen u.ä.) oder Material­preissteigerungen behält sich rauchmelder-ah eine Preisanpassung vor. Bei Nachtragsangeboten wird auf eine solche Preisentwicklung hinge­wiesen.
(3)Ändern sich durch die Auftragsausführung Materialmengen oder Arbeitsleistun­gen, wird der Mehr- oder Minderverbrauch mit dem Auftraggeber abgerechnet.
(4)Angebote, Entwürfe und Zeichnungen und sonstige von rauchmelder-ah erstellte Unter­lagen sind vertraulich zu behandeln. rauchmelder-ah behält sich das Urheberrecht vor.
(5)Reparaturleistungen werden durch eine Aufwandsvergütung berechnet (Stunden­lohn, Materialkosten). Reisezeiten sind Leistungszeiten und werden nach Stundenlohnsätzen berechnet. Reisekosten werden nach Anfall berech­net.

§ 3 Behördliche und sonstige Genehmigungen
Die Einholung etwaiger erforderlich werdender, behördlicher oder sonstiger Ge­nehmigungen ist Sache des Auftraggebers, soweit rauchmelder-ah keinen darauf gerichteten Auftrag erhalten hat.

§ 4 Sachmängel
(1)Bei Werkleistungen richten sich die Mängelan­sprüche nach §§ 633 ff. BGB, soweit nicht laut § 651 BGB Kaufrecht gilt.
(2)Beim Kaufvertrag gelten die Bestimmungen des § 437 ff. BGB, wobei die Gel­tendmachung eines Schadensersatzanspruches nach §§ 440, 280, 281, 283, 311a und § 284 BGB ausgeschlossen wird, soweit ein Mangel oder Schaden nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Auftragnehmers be­ruht.
(3)Beim Kauf von gebrauchten Sachen ist bei Rechtsgeschäften zwischen Kauf­leuten jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen, soweit der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffen­heit der Sache übernommen hat. Bei einem Kaufvertrag mit einem Verbraucher über gebrauchte Sachen gilt eine Mängelanspruchsfrist von einem Jahr ab Ab­lieferung.
(4)Offensichtliche Mängel müssen nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung im kaufmännischen Geschäftsverkehr unverzüglich (§ 377 HGB), bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern innerhalb von zwei Wochen schriftlich ge­rügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offen­sichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

§ 5 Vergütung, Abschlagszahlungen
(1)Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abge­liefert/ abgenommen, ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2)Abschlagszahlungen sind auf Antrag (Abschlagsrechnung) in Höhe des Wertes nachgewiesener vertragsgemäßer Leistungen inklusive der ausgewiesenen Um­satzsteuer zu zahlen. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nach­zu­weisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermög­lichen muss.

§ 6 Kündigung des Auftraggebers, pauschalierter Schadens­ersatz
Kündigt der Auftraggeber vor Ausführung den Werkvertrag, kann rauchmelder-ah 10 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Der Auf­trag­geber hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren, als den pauschalierten Schadensersatz durch den Auftraggeber ist möglich.

§ 7 Technische Hinweise
(1)Nebenarbeiten, die Voraussetzungen der vereinbarten Leistungen sind oder sie ergänzen und vervollständigen und nicht unmittelbar zum vertraglich geschul­de­ten Leistungsumfang gehören, sind bauseits bereit zu stellen.
(2)Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Bauteilen und Leistungen, die Wartung erfordern, Wartungsarbeiten von ihm durchzuführen sind.
(3)Wartungsarbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, sofern nicht ausdrück­lich vereinbart oder ein Wartungsvertrag geschlossen wurde. Unterlassene Wartungs­arbeiten beeinträchtigen die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile, ohne dass hierdurch Gewährleistungsansprüche gegen den Auf­trag­nehmer entste­hen.

§ 8 Zahlungsweise
Schecks und Wechsel (nur nach besonderer Vereinbarung und ohne Kosten für rauchmelder-ah) werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt angenommen.

§ 9 Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftragnehmers nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1)rauchmelder-ah behält sich das Eigentum an Waren bzw. dem Leistungsge­genstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertrags­widrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist rauchmelder-ah berechtigt, die Ware bzw. den Leistungsgegenstand zurückzu­nehmen; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme der Ware bzw. des Leistungsgegenstandes liegt, sofern nicht die Bestimmun­gen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, rauchmelder-ah hätte dies ausdrücklich schriftlich er­klärt. In der Pfändung der Ware bzw. des Leistungsgegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber rauchmelder-ah unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu er­statten, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall des Auftrag­nehmers.
(2)Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware bzw. den Leistungsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Auftragnehmer je­doch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder ge­gen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Auftraggeber nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von rauchmelder-ah, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unbe­rührt; jedoch verpflichtent wir uns, Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftrag­geber Zahlungsver­pflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann kann rauchmelder-ah ver­langen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die abgetretenen For­derungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen An­gaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuld­nern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(3)Die Verarbeitung/Umbildung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber wird stets für den Auftragnehmer vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen, erwirbt rauchmelder-ah das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefer­gegenstandes zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbei­tung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für Vorbe­haltsware.
(4)Der Auftraggeber tritt dem Auftragnehmer auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der Ware bzw. des Leistungsgegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten er­wachsen.
(5)rauchmelder-ah verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % über­steigt.

§ 11 Erklärungen
Alle Erklärungen und Benachrichtigungen erfolgen per E-Mail oder in Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich, E-Mails mindestens einmal pro Arbeitstag abzurufen.

§ 12 Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ausländischen Vertragspartnern oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Auftragnehmers.

§ 13 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ergänzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

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